Bad Herrenalb ist eine Kurstadt mit etwa 7500 Einwohnern im baden-württembergischen Landkreis Calw
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8131 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76332
Vorwahl
07083
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albtaljagdhaus, Hardtscheuer, Albtaljagdhaus, Hardtscheuer
Gemeinde Bad Herrenalb – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bad Herrenalb hat in der 85. Sitzung am 24. April 2024Several Beschlüsse zum Bebauungsplan gefasst:
- Der Bebauungsplan "Neues Wohnen Kurpromenade/Bernsteinweg" wurde aufgehoben.
- Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kühler Brunnen" wurde der Satzungsbeschluss mit redaktionellen Anpassungen, insbesondere dem Streichen der Terrassen, gefasst.
- Die urbane Entwicklung der Schweizer Wiese mit Wohnbebauung, Hotel, Parkhaus und Nahversorgung wurde weiterverfolgt, trotz Widerstandes einiger Bürger; es ist geplant, 200 Wohnungen zu bauen und ein Hotel an der Siebentäler Therme zu errichten.
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Schweizer Wiese samt Falkenwiese sowie dem ehemaligen Holzlagerplatz und Verlängerung des Park & Ride-Platzes" ist Teil der laufenden Planungen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.