Sie gehört zur Region Nordschwarzwald
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8131 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76332
Vorwahl
07083
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albtaljagdhaus, Hardtscheuer, Albtaljagdhaus, Hardtscheuer
Gemeinde Bad Herrenalb – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bad Herrenalb hat in der 85. Sitzung am 24. April 2024Several Beschlüsse zum Bebauungsplan gefasst:
- Der Bebauungsplan "Neues Wohnen Kurpromenade/Bernsteinweg" wurde aufgehoben.
- Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Kühler Brunnen" wurde der Satzungsbeschluss mit redaktionellen Anpassungen, insbesondere dem Streichen der Terrassen, gefasst.
- Die urbane Entwicklung der Schweizer Wiese mit Wohnbebauung, Hotel, Parkhaus und Nahversorgung wurde weiterverfolgt, trotz Widerstandes einiger Bürger; es ist geplant, 200 Wohnungen zu bauen und ein Hotel an der Siebentäler Therme zu errichten.
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Schweizer Wiese samt Falkenwiese sowie dem ehemaligen Holzlagerplatz und Verlängerung des Park & Ride-Platzes" ist Teil der laufenden Planungen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.